Hausordnung

Damit sich alle Mitglieder der Schulgemeinschaft an der Realschule Au wohlfühlenund gut arbeiten können, gehen wir rücksichtsvoll und höflich miteinander um.

Für das Gelingen der Schulgemeinschaft ist deshalb die Einhaltung bestimmter Regeln verpflichtend.

Bei uns ist es selbstverständlich, dass alle Schüler und Schülerinnen

  • für Sauberkeit und Ordnung in allen Räumen der Schule sorgen.
  • den Müll trennen und die Energiesparregelungen befolgen.
  • während des Unterrichts keine Mützen und Kappen tragen.
  • in unserer Schule angemessener Kleidung zum Unterricht kommen.
  • sich vor Unterrichtsbeginn um 7:55 Uhr sowie nach jeder Pause pünktlich zum zweiten Gong vor dem Unterrichtsraum befinden.
  • die Schultaschen geordnet ablegen, sodass Flucht- und Rettungswege frei bleiben.
  • sich ordentlich beim Pausenverkauf anstellen.
  • versuchen, die Toilettengänge auf die Pause zu verlegen.
  • sich während der Pausen ausschließlich in den Pausenbereichen aufhalten.
  • die Pause an der frischen Luft verbringen.
  • sportliche Betätigungen in der Pause auf die Grünfläche verlagern.
  • die für den Pausenaufräumdienst eingeteilt sind, sich anschließend unverzüglich in das Klassenzimmer begeben.
  • mit ihren Anliegen nur in der zweiten Pause zum Lehrerzimmer kommen.
  • nur in den Pausen und nach 13.00 Uhr im Sekretariat vorsprechen.

Bei uns ist alles verboten, was die Gesundheit und die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler gefährdet, insbesondere

  • der Konsum und die Weitergabe von Drogen, Alkohol und Zigaretten sowie E- Zigaretten und E-Shishas.
  • die Androhung und Ausübung von Gewalt.
  • das Mitbringen von gefährlichen und unterrichtsfremden Gegenständen.
  • das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen.
  • das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, in den Pausen und in der Mittagspause. Eine Ausnahmeregelung gilt für die 10. Jahrgangsstufe in der Mittagspause unter Berücksichtigung der vereinbarten Verhaltensregeln (pünktliche und zuverlässige Bereitschaft für den Folgeunterricht).
  • das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, in den Pausen und in der Mittagspause.
  • das Rennen im Schulgelände. 

Darüber hinaus ist es nicht zulässig,

  • Einrichtungsgegenstände oder Lehrmittel zu beschädigen.
  • schuleigene Medien ohne Auftrag durch eine Lehrkraft zu benutzen.
  • in der Schule Kaugummi zu kauen oder während des Unterrichts zu essen oder etwas anderes als Wasser zu trinken.
  • in den Fachräumen zu essen oder zu trinken (Fachraumordnung).
  • im Schulgebäude und auf dem Schulgelände elektronische Geräte (u.a. Handys, Smart Watches) eingeschaltet zu haben und zu benutzen (BayEUG Art. 56 (5)). Diese müssen (während der Unterrichtszeit) auf dem Schulgelände in den Schultaschen verwahrt werden. Während der Mittagspause dürfen sie zwischen 13:05 und 13:15 Uhr nur zum Zweck der Kommunikation (dringende Anrufe, Textnachrichten) genutzt werden.
  • Audio-, Foto- oder Videoaufnahmen, die nicht unterrichtlichen Zwecken dienen, auf dem Schulgelände zu erstellen.

Für alle privaten Gegenstände sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich!