Hausordnung

Stand: November 2025

Das ist bei uns selbstverständlich

Alle Schülerinnen und Schüler …

  • sorgen für Sauberkeit und Ordnung in allen Räumen der Schule.
  • trennen den Müll und befolgen die Energiesparregelungen.
  • tragen während des Unterrichts keine Mützen und Kappen.
  • kommen in angemessener Kleidung zum Unterricht. Wir tragen keine Symbole und Kleidungsmarken, die eine extremistische, fremdenfeindliche, antisemitische, rassistische oder insgesamt menschenverachtende Gesinnung signalisieren. Wir treten nicht so auf, dass der Eindruck einer solchen Gesinnung entstehen kann.
  • befinden sich vor Unterrichtsbeginn um 7:55 Uhr sowie nach jeder Pause pünktlich zum zweiten Gong vor dem Unterrichtsraum.
  • legen ihre Schultaschen geordnet ab, sodass Flucht- und Rettungswege frei bleiben.
  • versuchen, die Toilettengänge auf die Pause zu verlegen.
  • halten sich während der Pausen ausschließlich in den Pausenbereichen auf.
  • verbringen die Pause an der frischen Luft.
  • begeben sich nach dem Pausenaufräumdienst, wenn sie dafür eingeteilt sind, unverzüglich in das Klassenzimmer.
  • kommen mit ihren Anliegen nur in der zweiten Pause zum Lehrerzimmer.
  • sprechen nur in den Pausen und nach 13:00 Uhr im Sekretariat vor.

Verbote

Gesundheit und Sicherheit

Das ist verboten

Bei uns ist alles verboten, was die Gesundheit und die Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler gefährdet, insbesondere

  • der Konsum und die Weitergabe von Drogen, Alkohol und Zigaretten sowie E-Zigaretten und E-Shishas sowie aller anderen hochdosierten koffein- bzw. nikotinhaltigen Produkte.
  • die Androhung und Ausübung von Gewalt.
  • das Mitbringen von gefährlichen und unterrichtsfremden Gegenständen.
  • das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen.
  • das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit, in den Pausen und in der Mittagspause. Eine Ausnahmeregelung gilt für die 10. Jahrgangsstufe in der Mittagspause unter Berücksichtigung der vereinbarten Verhaltensregeln (pünktliche und zuverlässige Bereitschaft für den Folgeunterricht).

Darüber hinaus

Das ist nicht zulässig

  • Einrichtungsgegenstände oder Lehrmittel zu beschädigen.
  • schuleigene Medien ohne Auftrag durch eine Lehrkraft zu benutzen.
  • in der Schule Kaugummi zu kauen oder während des Unterrichts zu essen oder etwas anderes als Wasser zu trinken.
  • in den Fachräumen zu essen oder zu trinken (Fachraumordnung).
  • im Schulgebäude und auf dem Schulgelände elektronische Geräte (u. a. Handys, Smartwatches) eingeschaltet zu haben und zu benutzen (BayEUG Art. 56 Abs. 5). Diese müssen während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände in den Schultaschen verwahrt werden. In der Mittagspause dürfen sie zwischen 13:05 und 13:15 Uhr nur zur Kommunikation (dringende Anrufe, Textnachrichten) genutzt werden.
  • Audio-, Foto- oder Videoaufnahmen, die nicht unterrichtlichen Zwecken dienen, auf dem Schulgelände zu erstellen.

Für alle privaten Gegenstände sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich!